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Neues Mitglied in unserem Tierärzteteam
Wir freuen uns ein neues Mitglied in unserem Tierärzteteam Willkommen zu heißen, Frau Mag. Irene Kromer. Sie hat bereits 3 Jahre in einer Tierarztpraxis in Wolkersdorf gearbeitet. Sie unterstützt uns in der täglichen Ordination und bei den Operationen. Dadurch können wir wieder von Montag bis Donnerstag Kastrationen
(v.a. Streunerprojekte) anbieten.
Tierarzneimittelgesetz
Aufgrund der Verordnung (EU) 2019/6 und des neuen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) sind ab 1. Jänner 2024 folgende neue Bestimmungen zu beachten:
Eine tierärztliche Verschreibung darf erst nach einer klinischen Untersuchung oder einer anderen angemessenen Prüfung des Gesundheitszustands des Tieres oder der Gruppe von Tieren durch einen Tierarzt ausgestellt werden. Erfolgt die Einzel-handelsabgabe aus einer tierärztlichen Hausapotheke, so sind darüberhttps://web.w4ysites.com/.cm4all/widgetres.php/com.cm4all.wdn.Separatingline/images/thumbnail.svg
elektronische Aufzeichnungen zu führen und jedenfalls folgende Angaben festzuhalten:
• Datum der Abgabe
• Tierart
• Name und Anschrift des Tierhalters
• LFBIS-Nummer bzw. VIS-Registrierungsnummer (soweit vorhanden)
• abgegebene Menge und
• Bezeichnung und Zulassungsnummer der Veterinärarzneispezialität bzw.
Arzneispezialität
• gegebenenfalls die Darreichungsform und Stärke.
Der Tierarzt, die Tierärztin verordnet das entsprechende (Tier-)Arzneimittel, stellt hierfür eine tierärztliche Verschreibung aus (Rezept = Dokument) und erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentationspflicht. Hierfür sollte jedenfalls ein Leistungsansatz iHv. mindestens € 10,- (netto) zur Verrechnung gelangen.
Wartezimmer
Unser Wartezimmer hat einen neuen Flair bekommen. Damit unsere Vierbeiner beim Warten keinen Stress haben, gibt es jetzt einen eigenen Hunde- und Katzenbereich.